Betriebsrat Gemeindebetriebe
- Der Betriebsrat bestimmt im Rahmen des Leistungsauftrages die Unternehmenspolitik, fällt die strategischen Entscheide, Überprüft die getroffenen Anordnungen und Überwacht ihren Vollzug sowie die Einhaltung und Erfüllung des Leistungsauftrages.
- Er legt unter Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates die Gebühren und den Preisrahmen für angebotene Leistungen fest.
Die wesentlichsten Inhalte des Leistungsauftrags:
- Versorgung der Kundinnen und Kunden mit Elektrizität.
- Beleuchtung der Strassen und Plätze des Gemeindegebietes (soweit dem Allgemeingebrauch gewidmet).
- Periodische Eichung der Messeinrichtungen.
- Erschliessung des Gemeindegebietes von Lotzwil in dem von der Gemeinde oder dem Gesetz bestimmten Zeitpunkt.
- Unterhalt des bestehenden Leitungsnetzes (Anlagen und Einrichtungen).
- Nachführung des Planwerks.
- Der Betriebsrat hat die für den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau ihrer Anlagen erforderlichen sowie die weiteren benötigten Mittel selber zu erwirtschaften. Sie strebt einen Unternehmensgewinn an.
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Strategische Führung der Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kabelnetz für Radio- und Fernsehempfang und die Uebermittlung von Daten.
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Netzunterhalt, -planung, -bewirtschaftung und -ausbau im Bereich der Ver- und Entsorgung (Wasser, Kabelsignalempfang, Abwässer).
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Arbeitsvergaben soweit die Zuständigkeit nach Art. 47 Abs. 3 OgR oder Art. 37 Abs. 1 lit. a OgV gegeben ist, pro Arbeitsgattung (wie Abwasseranlagen) und unter Berücksichtigung der Q-Norm Nr. 1.
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Vorberatung der Geschäfte zuhanden Gemeinderat und Volk.
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Jährliche Berichterstattung im Sinne von Art. 36 Abs. 8 Organisationsreglement (Inhalt: Kommissionsaktivitäten, allgemeine Einhaltung der in ihren Aufgabenkreis fallenden Vorschriften, Vorschläge, Anträge, Kostenfolge).
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Die Kommissionsaufgaben richten sich im übrigen nach dem individuellen Leistungsauftrag.


