Zuständigkeiten Arbeitslosenwesen


Sind Sie arbeitslos?

Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und zum Leistungsbezug muss bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Melden Sie sich persönlich - unter Vorweisung des AHV-Ausweises und (bei AusländerInnen) des Ausländerausweises - spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen, bei folgender Stelle:

Die Präsidialabteilung der Gemeinde Lotzwil
Bahnhofstrasse 4, 4932 Lotzwil
Telefon Nr. 062 / 916 00 40, Fax Nr. 062 / 916 00 45
gemeinde@lotzwil.ch


Die Präsidialabteilung wird Ihre Anmeldung an folgende Andresse weiterleiten:

Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Oberaargau und Emmental (RAV)
Murgenthalstrasse 15, 4901 Langenthal,
Telefon Nr. 062 / 926 97 00, Fax Nr. 062 / 926 97 09
rav.langenthal@vol.be.ch

Sie werden sodann durch das RAV zu einem Informationstag und zu weiteren Beratungsgesprächen eingeladen.


Besuchen Sie die Site: www.treffpunkt-arbeit.ch/seco, Sie finden dort weitere interessante Hinweise.

 

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