Aufgaben der Baukommission
- Vorberatung, Berichterstattung und Antragstellung an den Gemeinderat im nicht delegierten Baubewilligungsverfahren.
- Überwachung des Gemeindegebietes in Baupolizeisachen und Antragstellung an Gemeinderat (ausgenommen den Erlass von Baustopp- und Baueinstellungsverfügungen).
- Die Kommission kann den Gemeinderat darauf hinweisen, dass in bestimmten Fällen der Erlass von Planungszonen nach Art. 62 BauG sinnvoll erscheint.
- Die Kommissionsaufgaben richten sich im übrigen nach dem individuellen Leistungsauftrag.
- jährliche Berichterstattung im Sinne von Art. 36 Abs. 8 Organisationsreglement (Inhalt: Kommissionsaktivitäten, allgemeine Einhaltung der in ihren Aufgabenkreis fallenden Vorschriften, Vorschläge, Anträge, Kostenfolge).


