Informationen über das Baubewilligungsverfahren

Baugesuche
Grundlage zum Baugesuch bildet das amtliche Gesuchsformular , welches bei der Bauverwaltung oder beim Kanton bezogen werden kann. Es ist von der Bauherrschaft, den Projektverfassenden und bei Bauten auf fremdem Boden von den Grundeigentümern zu unterzeichnen. Das Baugesuch ist mindestens in zweifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Beilagen (Situationsplan, Projektpläne, Nebengesuche etc.) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Erfordert ein Bauvorhaben Ausnahmen, so ist dem Baugesuch ein begründetes Ausnahmegesuch beizufügen.
Baureglement und Zonenplan können Sie hier herunterladen.
Baugesuchsformulare und Massnahmenachweis wärmetechnische Eigenschaften Gebäudehülle
(wählen Sie die Rubrik Bauen, Formulare für Baugesuchsteller')
Tipps zur Beschleunigung des Verfahrens für den Bauherrn
- Zwecks Information frühzeitig mit der Bauverwaltung Kontakt aufnehmen.
- Vollständige Gesuchsakten in gewünschter Anzahl datiert und unterzeichnet einreichen.
- Gesuche für zusätzliche Bewilligungen, Berechnungen (Berechnung Überbauungsprozente, Parkplätzebedarf etc.) sowie allfällige Ausnahmegesuche beilegen.

Baubewilligungspflicht
Alle Bauten, Anlagen und Vorkehren, nachstehend Bauvorhaben genannt, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung (Art. 1) fallen, erfordern eine Baubewilligung. Das gilt insbesondere für:
- die Erstellung, die wesentliche Änderung (einschliesslich Zweckänderung) und den Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen und sonstigen Bauten
- die Errichtung oder Erweiterung von Campingplätzen, Lager- und Abstellplätzen, Ablagerungs- und Materialentnahmestellen
- wesentliche Terrainveränderungen
Detailliertere Angaben über die baubewilligungspflichtigen und baubewilligungsfreie Bauvorhaben sind in den Artikeln 4 und 5 des Baubewilligungsdekretes aufgeführt (wählen Sie die Rubrik 'Bauwesen, öffentliche Werke, Energie und Verkehr', Ziffer 7, 72, 725.1).


