Informationen über das Baubewilligungsverfahren

 

Bau1

Baugesuche
Grundlage zum Baugesuch bildet das amtliche Gesuchsformular , welches bei der Bauverwaltung oder beim Kanton bezogen werden kann. Es ist von der Bauherrschaft, den Projektverfassenden und bei Bauten auf fremdem Boden von den Grundeigentümern zu unterzeichnen. Das Baugesuch ist mindestens in zweifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Beilagen (Situationsplan, Projektpläne, Nebengesuche etc.) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Erfordert ein Bauvorhaben Ausnahmen, so ist dem Baugesuch ein begründetes Ausnahmegesuch beizufügen.

Baureglement und Zonenplan können Sie hier herunterladen.

Baugesuchsformulare und Massnahmenachweis wärmetechnische Eigenschaften Gebäudehülle
(wählen Sie die Rubrik Bauen, Formulare für Baugesuchsteller')


Tipps zur Beschleunigung des Verfahrens für den Bauherrn

 


 Bau 2

Baubewilligungspflicht


Alle Bauten, Anlagen und Vorkehren, nachstehend Bauvorhaben genannt, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung (Art. 1) fallen, erfordern eine Baubewilligung. Das gilt insbesondere für:

Detailliertere Angaben über die baubewilligungspflichtigen und baubewilligungsfreie Bauvorhaben sind in den Artikeln 4 und 5 des Baubewilligungsdekretes aufgeführt (wählen Sie die Rubrik 'Bauwesen, öffentliche Werke, Energie und Verkehr', Ziffer 7, 72, 725.1).

 




BaulandangebotGewerbeland Lotzwil

In der Gemeinde Lotzwil besteht zur Zeit folgendes Angebot an erschlossenem
Bauland:

Gewerbeland Chilefeld:

Parz. Nr. 1151, Fläche: 9163 m2, Gewerbezone (Eigentümerin: Einwohnergemeinde Lotzwil) Gewerbeland Lotzwil



Kenndaten zum Gewerbegebiet Chilefeld, welches sich westlich der Bahnlinie Lotzwil - Huttwil - Wolhusen - Luzern, bzw. nördlich der Kirchgasse und östlich der Flurstrasse befindet.

Herr Hans Rudolf Reinhard, Gemeindeschreiber, erteilt Ihnen gerne nähere Auskünfte (Telefon Nr. 062/916 00 40).

 

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