Grüngutentsorgung; Keine Grüngutsäcke und Gebinde mehr per 1. Januar 2027
01. Jul 2026
Ab dem 1. Januar 2027 sind bei der Grüngutentsorgung keine Grüngutsäcke und sonstige Gebinde mehr zugelassen.
Die GUL-Kommission hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2027 keine Grüngutsäcke und sonstigen Gebinde mehr zugelassen sind. Die Entsorgung erfolgt ab diesem Datum ausschliesslich über die bereits bewährten Grüncontainer.
Grund für diesen Entscheid ist, dass das zulässige Höchstgewicht von 20 kg häufig überschritten wird. Zudem hat der Futtermischwagen eine deutlich höhere Ladekante als der Hacker. Das manuelle Hineinheben von schweren Säcken über diese Kante ist körperlich zu belastend und nicht mehr tragbar.
Wer nicht regelmässig, sondern nur saisonal viel Grünabfall hat, muss dafür nicht zwingend eine zweite Jahresmarke lösen. Es kann ein zusätzlicher Container bei der Gemeinde bezogen werden, der bei Bedarf flexibel mit Einzelmarken bestückt und geleert wird.
Damit sich die Bevölkerung rechtzeitig auf die neue Regelung einstellen kann, wird dieser Entscheid frühzeitig kommuniziert.
