Aufgaben des Mietamtes:
- Entscheid über die Ansprüche der Parteien aus dem behaupteten Mangel einer Mietsache und über die Verwendung hinterlegter Mietzinse
- Schlichtungsversuch betreffend Missbräuchlichkeit von Mietzinsen
- Entscheid betreffend Anfechtung einer Kündigung und Erstreckung eines Mietverhältnisses
- Amtierung als Schiedsgericht, wenn die Parteien es verlangen
- Beratung von MieterInnen und VermieterInnen in allen das Mietverhältnis betreffenden Fragen
- Übeberweisung der Begehren des Mieters an die zuständige Behörde, wenn ein Ausweisungsverfahren hängig ist
Interessantes über das Mietrecht vermittelt die Site: www.mietrecht.ch.


