Schulkommission
- Schulwesen
- Kindergartenwesen
- Arbeitsvergaben im Aufgabenbereich, soweit die Zuständigkeit nach Art. 47 Abs. 3 OgR oder Art. 37 Abs. 1 lit. a OgV gegeben ist, unter Berücksichtigung der Q-Norm Nr. 1
- Vorberatung der Geschäfte zuhanden Gemeinderat und Volk (soweit nicht die Kommission abschliessend zuständig ist)
- jährliche Berichterstattung im Sinne von Art. 36 Abs. 8 Organisationsreglement (Inhalt: Kommissionsaktivitäten, allgemeine Einhaltung der in ihren Aufgabenkreis fallenden Vorschriften, Vorschläge, Anträge, Kostenfolge)
- Die Kommissionsaufgaben richten sich im übrigen nach dem individuellen Leistungsauftrag.


