27. Jul 2022
Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom 27. Juli 2022
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter am 27. Juli 2022 ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.
Ebenfalls verboten ist das Entzünden von Höhenfeuern an für die Feuerwehren schwer zugänglichen und exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets. Es gilt ein generelles Feuerwerksverbot.
Sogenannte 1. Augustfeuer an für die Feuerwehren gut zugänglichen Orten mit entsprechendem Wasserbezug sind grundsätzlich erlaubt.
Ausserhalb dieser Verbotszonen sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht zu entfachen. Es dürfen keine Feuer im Freien ausgelöst werden. Bei Wind ganz darauf verzichten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr