22. Jun 2023
Teilrevision Ortsplanung Lotzwil (Ausscheidung Gewässerräume)
Der Gemeinderat Lotzwil bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung (Ausscheidung Gewässerräume) zur öffentlichen Mitwirkungsauf-lage.
Die Teilrevision der Ortsplanung (Ausscheidung Gewässerräume) liegt vom 22.06.2023 bis und mit dem 18.08.2023 auf der Gemeindeverwaltung Lotzwil auf. Zudem sind die Unterlagen auf der Website (www.lotzwil.ch) aufgeschaltet.
Am 5. Juli 2023 und am 16. August 2023 findet jeweils zwischen 18:00 und 20:00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eine Sprechstunde für die EinwohnerInnen statt. Interessierte sind einge-laden, sich über die wesentlichen Änderungen beraten zu lassen. Wer die Sprechstunde nut-zen möchte, wird gebeten, sich vorgängig bei der Gemeindeverwaltung Lotzwil mit einer ge-nauen Uhrzeit anzumelden (Telefon 062 916 00 40 oder per E-Mail an gemeinde@lotzwil.ch).
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Lotzwil, Bahn-hofstrasse 4, 4932 Lotzwil zu richten.
Lotzwil, 19. Juni 2023
Der Gemeinderat
Unterlagen zur Einsicht: