04. Feb 2022
ab 1. März 2022 nur noch über eBau
Der Grosse Rat hat Änderungen in kantonalen baurechtlichen Erlassen beschlossen. Ab dem 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch: Das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren müssen im eBau ausgefüllt werden. Die Pläne werden hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist bei der Gemeindeverwaltung mit den unterzeichneten Bauplänen in zweichfacher Ausführung einzureichen.
Die Gemeindeverwaltung Lotzwil wird per 1. März 2022 jegliche Baueingaben somit nur noch online per eBau entgegennehmen.
Sollten Ihnen eine Eingabe über eBau nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung.