Änderungen Einwohnerkontrolle per 01. Februar 2024

22. Feb 2024

Änderungen Einwohnerkontrolle per 01.02.2024 aufgrund Gesetzesänderungen GNA und VNA

Per 01. Februar 2024 wurde das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) und die Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (VNA) geändert. Dies verursacht verschiedene Anpassungen der Einwohnerkontrolle Lotzwil. Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle zu den wichtigsten Änderungen informieren:

Neu wird im Kanton Bern auf die Hinterlegung des Heimatscheins verzichtet.

Wir bitten Sie, bei An- oder Ummeldungen eine Identitätskarte, Pass oder Führerausweis vorzuweisen, damit die Identität ohne Heimatschein sichergestellt werden kann. Die An- und Ummeldegebühren belaufen sich auf CHF 20.00 pro volljährige Person. Auf die Ausstellung des Niederlassungsausweises kann deshalb verzichtet werden.

Bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Bern kann der Heimatschein dem Einwohner zugestellt werden oder Sie können eine Vernichtung des Heimatscheins wünschen. Gerne möchten wir Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass Sie bei einem späteren Wegzug ausserhalb des Kantons Bern wieder einen Heimatschein benötigen könnten, da die Änderung noch nicht in der gesamten Schweiz durchgeführt wurde.

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Kanton Bern muss nun bei einer Änderung im Stand, Name und Bürgerrecht kein neuer Heimatschein mehr bestellt werden und der ungültige Heimatschein wird vernichtet. Zudem werden für alle volljährigen Personen keine Heimatscheine mehr bestellt.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Lotzwil gerne zur Verfügung.

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