Wahl- und Abstimmungsausschuss; Bussen bei Nichterscheinen

03. Jan 2022

Bussen bei Nichterscheinen

Für die Abstimmungen und Wahlen wird jeweils ein Ausschuss mit verschiedenen stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern von Lotzwil aufgeboten. Gemäss Art. 37 des Gesetzes über die politischen Rechte sind alle Stimmberechtigten verpflichtet, nach Bedarf periodisch als nichtständige Mitglieder eines Stimmausschusses zu am-ten. Dies kann grundsätzlich nur aus folgenden Gründen abgelehnt werden:
• hauptamtliche Richterinnen und Richter,
• Mitglieder der Staatsanwaltschaft,
• Personen, die das 60. Altersjahr zurückgelegt haben, und
• Personen, denen wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen die Ausübung des Amtes nicht zuzumuten oder nicht möglich ist.

Leider ist in letzter Zeit vermehrt aufgefallen, dass aufgebotene Personen ohne Entschuldigung und Ersatzperson dem Ausmittlungssonntag ferngeblieben sind. Grundsätzlich wären wichtige Verhinderungsgründe raschmöglichst der Gemeindeverwaltung Lotzwil zu melden. Wir machen Sie hiermit darauf aufmerksam, dass wer nicht bereit ist, in einem nichtständigen Stimm-/Wahlausschuss mitzuarbeiten, mit Busse bis zu Fr. 1'000.00 bestraft werden kann. Der Gemeinderat wird dies auch konsequent so handhaben.
Bei denjenigen Stimmberechtigten, welche jeweils dem Aufgebot folgen, möchten wir uns für die Dienste zu Gunsten der Öffentlichkeit bedanken.

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