Baugesuch - einreichen

Baugesuch - einreichen

Ablauf Baubewilligungsverfahren; Baukontrolle
Der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens richtet sich nach dem Baubewilligungsdekret des Kantons Bern (BewD). In diesem werden die einzelnen Verfahrensschritte umschrieben.

Dauer ordentliches Baubewilligungsverfahren
Wird ein Baugesuch vollständig und ohne Mängel eingereicht, dauert ein Verfahren im Idealfall rund zwei Monate. Das Baubewilligungsverfahren dauert aber länger wenn:

  • die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind
  • Ausnahmegesuche durch eine Fachbehörde geprüft werden müssen
  • Einsprachen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden
  • etc.

Eine allgemein verbindliche Aussage zur Dauer eines Baubewilligungsverfahrens ist somit leider nicht möglich.

Übersicht Baubewilligungsverfahren
Was gehört alles zum Baubewilligungsverfahren? In einer vereinfachten Übersicht beinhaltet dieses folgende Verfahrensschritte:

  • Eingabe Baugesuch bei der Gemeindeverwaltung (via eBau)
  • vorläufig formelle Prüfung der eingereichten Baugesuchsunterlagen
  • materielle Prüfung des geplanten Bauvorhabens, Mängelbehebung von allfälligen Einwänden
  • Einholen von Amts- und Fachberichten
  • öffentliche Auflage des Baugesuchs (Bekanntmachung mittels Publikation), Einsprachefrist 30 Tage
  • Eingang Rechtsbegehren (Einsprache, Rechtsverwahrung, Lastenausgleichsbegehren) während der öffentlichen Auflage; Eröffnung dieser an die Bauherrschaft zur Stellungnahme
  • Beurteilung der Baukommission und des Gemeinderates
  • Eröffnung des Bauentscheids

Kleine Baubewilligung ohne Veröffentlichung
Baugesuche im "kleinen Verfahren" nach Art. 27 BewD werden in der Regel nicht im Amtsanzeiger publiziert. Die betroffene Nachbarschaft wird durch die Gemeindeverwaltung direkt über das Vorhaben informiert. Auf eine Avisierung der Nachbarschaft kann verzichtet werden, wenn diese dem Vorhaben schriftlich zugestimmt hat. Die Verfahrensdauer von kleinen Baugesuchen beträgt in der Regel weniger als zwei Monate. Bedingungen hierfür sind jedoch u.a. die vollständige und mängelfreie Baueingabe, die schriftliche Zustimmungserklärung der direktbetroffenen Nachbarn sowie keine Einsprachen gegen das Bauvorhaben.

Nützliche Hinweise
Wir empfehlen Ihnen als Bauherrschaft, die direkten Nachbarschaften über Ihr Bauvorhaben vorgängig zu informieren. Durch die vorgängige Information können oft Einsprachen vermieden und das Verfahren beschleunigt werden.

Kosten Baubewilligungsverfahren (Gebühren)
Im Baubewilligungsverfahren fallen Gebühren an, welche die Bauherrschaft zu tragen hat. Die Grundgebühr für ein Baugesuch wird anhand der Baukosten (Art. 11 Abs. 1 Bst. e Baubewilligungsdekret) bemessen. Für Amts- und Fachberichte von Gemeinde- und kantonalen Amts- und Fachstellen, Werken, usw. werden zusätzliche Gebühren verrechnet. Spezielle Aufwendungen wie Mängelschreiben für Bereinigungen von mangelhaften Baugesuchsunterlagen und die Publikationskosten Amtsanzeiger oder Gebühren Avisierung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bekanntmachung, öffentliche Auflage und Rechtsbegehren
Ordentliche Baugesuche werden im Anzeiger Oberaargau publiziert und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Gesuchsunterlagen können während der Auflage- und Einsprachefrist während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Rechtsbegehren (Einsprache, Rechtsverwahrung, Lastenausgleichsbegehren) sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist bei der Baubewilligungsbehörde einzureichen.

Baukontrolle
Seit dem 1. September 2009 erfolgt die Baukontrolle im Kanton Bern durch Selbstdeklaration. Damit erhält die Bauherrschaft eine wesentliche Eigenverantwortung. Die zuständige Baupolizeibehörde nimmt nur noch einzelne Pflichtkontrollen vor. Sie kontrolliert die Ausführung der Bauvorhaben aufgrund der Selbstdeklaration.

eBau
Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Bauverwaltung, Präsidialabteilung
Baubewilligung

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