Abmeldung
Damit wir den Wegzug im Einwohnerregister von Lotzwil erfassen können, hat Ihre Abmeldung spätestens am Tag des Wegzugs unter Vorweisung:
Schweizer Bürger / Schweizer Bürgerin
des Niederlassungsausweises bzw. des Aufenthaltsausweises bei der Einwohnerkontrolle (Präsidialabteilung) ab.
ausländischer Staatsbürger / ausländische Staatsbürgerin
unter Vorweisung des Ausländerausweises bei der Einwohnerkontrolle (Präsidialabteilung) ab.
Ihre Abmeldung kann auch Online über eUmzug erfolgen.