Bei der AHV gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Anmeldung. Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sich drei bis sechs Monate vor Ihrem 64. (Frauen) bzw. 65. Geburtstag (Männer) anmelden. Das ist notwendig, weil die Ausgleichskassen nicht alle nötigen Informationen haben.