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Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen

Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen

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Bringen Sie die Fundgegenstände zum Fundbüro, welches in der Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 4, Lotzwil, geführt wird.

Rechtliches zu Fundgegenstände finden Sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 720 - 722) sowie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG/ZGB, Rubrik 2, Zivilrecht, Zivilrechtspflege, Vollstreckung, Art. 5 i.V. mit Art. 31 Abs. 4 Organisationsverordnung Gemeinde).

Fundservice Schweiz und Liechtenstein
Präsidialabteilung
Polizei

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