Haben Sie etwas gefunden?
Bringen Sie die Fundgegenstände zum Fundbüro, welches in der Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 4, Lotzwil, geführt wird.
Rechtliches zu Fundgegenstände finden Sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 720 - 722) sowie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG/ZGB, Rubrik 2, Zivilrecht, Zivilrechtspflege, Vollstreckung, Art. 5 i.V. mit Art. 31 Abs. 4 Organisationsverordnung Gemeinde).