Glassammelstelle; Einhalten der Benützungszeiten

06. Jan 2026

Missachtung der Einwurfzeiten führt zu Lärmbelästigungen

Glassammelstelle; Einhalten der Benützungszeiten

Die Nutzung der Glassammelstelle entspricht einem grossen Bedürfnis der Allgemeinheit. Jedoch führt die Missachtung der Einwurfzeiten regelmässig zu Lärmbelästigungen für die Anwohnerschaft und beeinträchtigt deren Wohnqualität massiv.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Einwurf von Glas ausschliesslich innerhalb der folgenden Zeiten gestattet ist:

Montag bis Samstag: 07.00 – 20.00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Entsorgung verboten!

Wir danken Ihnen für die Rücksichtnahme und die Einhaltung der Benützungszeiten.

GUL-Kommission

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