Unzulässige Abfallablagerungen ausserhalb der Sammelstelle

06. Jan 2026

Das Deponieren von Abfällen gilt als illegale Abfallentsorgung und kann mit einer Busse bis Fr. 40'000.00 bestraft werden.

In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Abfälle ausserhalb der Sammelstelle sowie ausserhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten deponiert werden. Diese Handlungen erschweren eine ordnungsgemässe Entsorgung und verstossen klar gegen folgende geltende Vorschriften gemäss Art. 37 Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG):

Art. 37 Straftatbestände
1 Wenn die Widerhandlung nicht einen Straftatbestand des Bundesrechts erfüllt, wird mit Busse bis 40'000 Franken bestraft, wer vorsätzlich
a Abfälle ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen zurücklässt, wegwirft oder ablagert,
a1 Abfälle aus Haushalten oder Betrieben in öffentlichen Abfallbehältern des Kantons entsorgt

Solches Verhalten führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand für den Werkdienst, sondern schädigt auch den Ruf der Gemeinde. Unkontrollierte Abfallablagerungen vermitteln ein negatives Bild nach aussen und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums.

Die Gemeinde bittet daher alle Einwohnerinnen und Einwohner eindringlich, Abfälle ausschliesslich während der offiziellen Öffnungszeiten und an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Nur so kann eine saubere und ordentliche Umgebung für alle gewährleistet werden.

GUL-Kommission

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