Änderungen Zonenplan (Umzonung Arbeitszone A1 zu Wohn- und Gewerbezone WG2)

07. Jan 2026

Öffentliche Auflage Zonenplanänderung

Der Gemeinderat Lotzwil bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplans zur öffentlichen Auflage.

Die Änderungen des Zonenplans, des Baureglements und der Erläuterungsbericht liegen während 30 Tagen, d.h. vom 8. Januar 2026 bis 9. Februar 2026, in der Gemeindeverwaltung Lotzwil öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Lotzwil, 5. Januar 2026
Der Gemeinderat

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