Teilrevision der Ortsplanung; Gewässerraumausscheidung - Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG

07. Jan 2026

Publikation Gewässerraumausscheidung


Der Gemeinderat von Lotzwil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 54 Gemeindegesetz vom 16. März 1998 die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Die Teilrevision umfasst einzig die Ausscheidung der Gewässerräume.

Die Akten liegen während 30 Tagen, d. h. vom 8. Januar 2026. bis 9. Februar 2026, in der Gemeindeverwaltung Lotzwil öffentlich auf und bestehen aus einer Änderung der Art. 525, 602 und A146 des Baureglements, einem Erläuterungsbericht und dem zu genehmigenden Zonenplan Gewässerraum. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Website der Gemeinde Lotzwil www.lotzwil.ch verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lotzwil, Bahnhofstrasse 4, 4932 Lotzwil, einzureichen.

Lotzwil, 5. Januar 2026

Der Gemeinderat

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